Unsere Auftrittsbedingungen

Entgegen der landläufigen Meinung besteht eine Feuershow nicht rein aus einer Person, die ein bisschen Feuer macht.

Unsere Kunden bekommen viel mehr.

Neben gut ausgebildetem Sicherheitspersonal gehen unsere Künstler für sie an ihre Grenzen und präsentieren über Jahre geschulte Jonglagefertigkeiten.

Eine entsprechende Künstlerversicherung (Berufshaftpflicht) gibt sowohl unseren Kunden, als auch den Künstlern das gute Gefühl einer echten Absicherung.

Um hohen Standards gerecht werden zu können, bedarf es entsprechender Gagen.

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot, speziell auf Ihre Veranstaltung und Ihren Geschmack zugeschnitten.

 

 Der "Rattenschwanz", der bezahlt werden muss, den aber keiner sieht. Es ist eben mehr, als nur mal eben Feuer machen...


- Ausrüstung wie Feuerlöscher, Löschdecken, Tools und teilweise Spezialflüssigkeiten und andere Effektmaterialien.
- Viele Stunden Übung und Training.
- Eine Trainingsfläche oder -halle.
- Fahrwege und Transport (Benzinkosten).
- Geld für Unterrichtsstunden, Weiterbildung, Kurse in Brandschutz etc.
- Werbekosten für Print und Internet.
- Zeitaufwand für Telefon und Internetkommunikation.
- Vorbereitungszeit für Musikauswahl und -Schnitt, Kalkulation, Choreografien und Vorgespräche.
- Teilweise auch Agentur- und Vermittlungsprovision.
- Die Versicherung !

- Instandhaltung der Materialien.

- Verräumung und sichere Lagerung der Materialien und Utensilien.

 

Und bei manch einem wird auch das Essen gekauft, die Miete bezahlt oder einfach nur der Lebensunterhalt aufgestockt.
Wird es also ernsthaft als FAIR angesehen, Feuerkünstlern eine Auftrittsmöglichkeit zu bieten, um Erfahrungen zu sammeln und Werbung zumachen?
Weder ein Klempner oder Arzt, eine Verkäuferin oder Gärtner arbeitet umsonst! Warum sollen es Feuerkünstler tun?

Das hier mag jetzt professionell klingen... aber auch und besonders im Hobby muss auf Sicherheit geachtet werden... und in der heutigen Gesellschaft ist man ja fast dazu verpflichtet, alles zu reglementieren.

 

Es liest sich alles schlimmer und komplexer als es ist... und im persönlichen Gespräch kann man es auch besser erklären. Traut euch und ruft uns an. ;-)

 

 

 

Auftrittsbedingungen:

 

- Die technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung werden vom Veranstalter bereitgestellt: ausreichend Platz (nach Absprache, mindestens 6x6 Meter, u.U. ausreichende Musikanlage für CD samt Bedienungspersonal etc.

Bei kleineren Auftritten wird die musikalische Untermalung vom Freien Feuer bereit gestellt- entsprechend eine Stromquelle innerhalb von 20m bereitstellen.

 

- Im Wirkungsbereich der Darbietung dürfen keinerlei brennbare Objekte (Dekoration, technisches Equipment, PKWs, etc.) ohne Genehmigung der Freien Feuer befindlich sein.

 

- Bereitstellung von einsehbarer Material-Abstellfläche und Catering (Essen - kleine Snacks ;) + Getränke - alkoholfrei)

 

- Bereitstellung eines Künstler-Parkplatzes (i.d.R. 1-2 PKWs) in der Nähe wegen Transport von Equipment und Material

 

- Anmeldung und Zahlung sämtlicher anfallender Gebühren wie GEMA, etc. (ausgenommen Anmelden von Feuerwerk und Pyrotechnik ohne besondere Auflagen (z.B. Brandwache vor Ort), die das Freie Feuer tragen)

 

- der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung keine behördlichen oder anderen Vorschriften entgegenstehen

 

- Das Wetterrisiko liegt beim Veranstalter. Das Freie Feuer ist in geringem Maße flexibel bzgl. Alternativprogramm vor Ort. Wir feuern auch im Regen ;)

 

-Sagt der Auftraggeber kurzfristig den Auftritt ab, erklärt er sich einverstanden, anteilig die vereinbarte Aufwandsentschädigung zu bezahlen:

(Dies erklärt sich dadurch, dass es bei einer rechtzeitigen Absage weniger Schwierigkeiten mit sich bringt, die Planungen zu verändern; bei kürzeren Zeitspannen deutlich mehr Probleme auftauchen, da man auch andere Auftritte hätte annehmen können etc.)

 

- Der Feuerartist nimmt sich das Recht heraus, nach seinem Ermessen die Feuershow ab- oder zu unterbrechen, wenn eine Gefährdung (z.B. durch Publikum oder Witterung) während der Vorführung entsteht.

 

- Werden im Auftrag vom Auftraggeber Video- und/oder Fotoaufnahmen für Veranstaltungsbewerbung, Presse oder interne Dokumentation gemacht, erhält das Freie Feuer kostenlos Kopien. Aufzeichnungen für andere Zwecke bedürfen der Genehmigung vom Freien Feuer.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und von dem Veranstalter zur Kenntnis genommen, dass es sich bei der Show um eine Feuershow handelt.

Die Sicherheitsvorschriften werden vom Freien Feuer und dem Auftraggeber gemeinsam individuell festgelegt.

 

Die Einhaltung der Sicherheitsabstände durch das Publikum, andere Mitwirkende sowie Unbeteiligte sind unbedingt einzuhalten, dafür ist der Auftraggeber verantwortlich (u.U. Security , Absperrung etc.).

 

Das Freie Feuer übernehmen zudem keine Haftung für entgegen der Absprache im Wirkungsbereich der Feuershow platzierte brennbare Gegenstände (Dekoration, Band-Instrumente, technisches Equipment, Autos etc.).

 

 

Regelmäßige Schulungen in Brandsicherheit und Erstvesorgung sorgen für Sicherheit bei uns und den Zuschauern.

 

Indoor-Veranstaltungen bedürfen einer besonderen Brandsicherheit und Genehmigungen, um die sich der Veranstalter sorgt.